„2G “ Regelung

 

Liebe Mitglieder/innen,
nach Maßgabe der bereits veröffentlichten aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW ist die Teilnahme am Hallentraining (insb. Leichtathletik und Gymnastik) ab Mittwoch, 24.11.2021, nur noch für Geimpfte und Genesene („2G“) möglich. Diese Regelung gilt für die Sportler/innen ebenso wie für die Trainer/innen. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind nach Vorgaben der Landesregierung von den Beschränkungen auf 2G ausgenommen.